Ein „Nichtberufsmäßiger Reiter“ gleich Amateur zeichnet sich dadurch aus, dass er in keiner Weise einem Profi Konkurrenz auf dessen Berufsgebiet macht.
Ein Amateur unterscheidet sich vom Profi weder durch Zeit noch Geld noch durch Talent.
Als Teilnehmer einer Qualifikationsprüfung erkennen Sie die Regeln und Statuten des FAB Förderkreises für Amateur- und Berufsreitsport an.
Sie beabsichtigen dem FAB e.V. als ordentliches Mitglied beizutreten? – Herzlich willkommen!
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
AUFNAHMEANTRAG
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Für Reiterinnen und Reiter, die den FAB-Cup ausprobieren wollen, eignet sich die Probe-Mitgliedschaft:
Mit Anmeldung einer Probemitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro erhoben. Bei einem Vereinsbeitritt als ordentliches Mitglied im gleichen Kalenderjahr werden die 30,- Euro auf den Jahresbeitrag angerechnet.
Erfolgreiche Probe-FAB-Amateure punkten in FAB Qualifikationsprüfungen nach dem Wertungsprozedere mit Schattenpunkten. Diese können in regulär geltende Serienpunkte umgewandelt werden bei fristgerechter Anmeldung zum ordentlichen Mitglied in der Serien-Wertung. Eine Teilnahme am Finale ist dann gemäß Punkterangierung möglich.
Die Teilnahmebedingungen für Probe-Mitglieder finden Sie in der Musterausschreibung.
Sie haben Fragen zur Probemitgliedschaft? Unsere Geschäftsstelle hilft gerne weiter.
Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag aus. Nach Überprüfung Ihrer Daten drucken Sie den Antrag aus und senden ihn unterschrieben per Fax (02204 424793) oder per Brief an unsere Geschäftsstelle (FAB e.V., Postfach 10 01 01, 51401 Bergisch Gladbach).
Hinweis:
Durch Drücken der Taste „PDF erzeugen und abschicken“ werden die Daten unmittelbar an die Geschäftsstelle übermittelt. Werden unvollständige Eingaben bemerkt, bekommen Sie einen Hinweis. Bitte vervollständigen Sie dann Ihre Eingabe.
Dann sind Sie nach dem Ausfüllen, Unterschreiben und Absenden des Aufnahmeantrages unser neues Mitglied.
… dann füllen Sie bitte auch die Amateurstatuserklärung (Amateurstatuserklärung) aus, sofern sie als Reiter am Ersten großen Amateur-Cup teilnehmen wollen.
Dazu benötigen wir noch eine Eigentümer und Besitzerklärung, insofern das Pferd nicht in Ihrem Eigentum oder dem Ihrer Familie ist (siehe hier).
Bitte senden sie alle Formulare per Brief oder Fax an die Geschäftsstelle.
Die Kündigungsfrist gemäß FAB-Satzung ist der 30. September eines jeden Jahres zum jeweiligen Jahresende.
Eine ordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.
Laden Sie das unten stehende Kündigungsformular herunter und drucken und füllen Sie es aus.
Senden Sie es per Post, Fax oder als pdf-Datei per E-Mail an die FAB-Geschäftsstelle: office@fabev.de
Sobald die schriftliche Kündigung beim FAB eingegangen ist, erhalten Sie zeitnah eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Sollten Sie vier Wochen nach Absenden Ihrer Kündigung keine Kündigungsbestätigung seitens des FAB erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei der FAB-Geschäftsstelle!
Mit Ihrer Kündigung erlischt auch Ihre E-Mail-Adresse aus unserer Newsletter-Empfänger-Datei.
Wenn Sie nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft weiterhin den monatlichen FAB-Newsletter erhalten möchten, abonnieren Sie ihn bitte auf der FAB-Website www.fabev.de.