Jens Schütz

Schütz & Thies sind seit mehr als 25 Jahren erfahrene Versicherungsberater für Versicherungen im Pferdesportbereich, stehen Ihnen aber auch für Ihre übrigen Privatversicherungen und Gewerbeversicherungen gerne zur Seite.

Der Service für FAB Mitglieder:
- Exklusive Rahmenverträge mit hervorragendem Versicherungsschutz
- Beitragsnachlässe bis zu 45 %
- Unbürokratische Abwicklung mit sofortiger Versicherungszusage und schneller
Schadenregulierung
- Automatsche Anpassung der Rahmenverträge an aktuelle Erfordernisse
- Einzelfalllösungen

Bei Fragen: Tel. 0421-33111200 oder www.ipzv-versicherungen.de

Aktuelle Angebote

Reitlehrer-Haftpflichtversicherung –richtig versichert?


Sie geben seit Jahren Reitunterricht und haben selbstverständlich auch eine Reitlehrer
Haftpflichtversicherung.

Ein Reitschüler fällt vom Pferd und muss wegen Kopfverletzungen ins Krankenhaus. Die Krankenkasse
wird für die entstandenen Arztkosten sofort Regress beim Reitlehrer verlangen. Evtl. werden auch
noch zusätzliche Ansprüche vom Reitschüler gestellt.

Wir befragten hier zu Jens Schütz von Schütz & Thies Versicherungskontor KG, dem
Versicherungspartner vom Förderkreis für Amateur und Berufsreitsport e.V. (FAB). Jens Schütz
erläutert hierzu, dass nun die ReitlehrerHaftpflichtversicherung ins Spiel kommt. Es wird seitens der
Versicherung geprüft, ob dem Reitlehrer ein Verschulden für den Unfall trifft. Ist der Reitlehrer für
den Unfall verantwortlich, weil er z.B. die Reitfähigkeiten des Reitschülers falsch eingeschätzt hat,
übernimmt die Versicherung alle Ansprüche der Krankenkasse und des Reitschülers. Ist der Reitlehrer
für den Unfall nicht verantwortlich, übernimmt die Versicherung die Abwehr der Ansprüche und
übernimmt hierfür alle Kosten. Der Reitlehrer muss somit keine Zahlungen befürchten.

Leider besteht bei vielen alten Versicherungspolicen nur unzureichend Versicherungsschutz. Der
therapeutische Reitunterricht musste früher oft zusätzlich mitversichert werden bzw. konnte bei
vielen Versicherungen gar nicht abgesichert werden. Wenn der o.g. Unfall somit im Rahmen einer
therapeutischen Reitstunde passiert ist, leistet eine ReitlehrerHaftpflichtversicherung ohne
Einschluss von therapeutischem Reitunterricht gar nicht!

Auch wenn der Reitlehrer Hilfspersonal einsetzt, sollte hier die Mitversicherung geprüft werden.

Einen ganz wichtigen Tipp gab uns Herr Schütz noch für alle Reitlehrer und Reitlehrerinnen. In alten
Versicherungsverträgen ist die Haftpflicht aus Datenschutzverletzungen und
Namensrechtsverletzungen oft nicht mitversichert. Hier sollte unbedingt eine Überprüfung und ein in
der Regel kostenfreier Einschluss erfolgen. Die Gefahr eines Verstoßes nach geltenden
Datenschutzgesetzen ist schnell gegeben.

Sehr gute ReitlehrerHaftpflichtversicherung sind bereits für knapp 100 € Jahresbeitrag erhältlich.